Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ erfüllen. Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die „10 Merkmale“ und die Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexperten.
Quelle: www.buergerstiftungen.org / Bürgerstiftungen Deutschlands